Landgericht Hamburg
417 HKO 74/17Der von dem Aktionär Dr. Erzberger am 10.10.17 eingereichte Antrag nach §
98 AktG wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist durch Beschluss vom 2.5.18 zurückgewiesen worden. Seiner Beschwerde vom 7.5.18 wurde durch Beschluss vom 5.6.18 nicht abgeholfen.
Quelle: Bundesanzeiger