Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 91/20
Mit Beschluss vom 23.02.2021 hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach §
98 AktG auf Antrag des Gesamtbetriebsrats der CEVA Logistics GmbH wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der CEVA Logistics GmbH, Sitz: Herrioststr. 4, 60528 Frankfurt am Main (HRB AG Frankfurt am Main HRB 79325) folgende Entscheidung getroffen, die gem. §
99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:
„Es wird festgestellt, dass bei der Antragsgegnerin - CEVA Logistics GmbH - ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu bilden ist.
Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert wird auf EUR 50.000,– festgesetzt.“
Frankfurt am Main, den 23.2.2021
Landgericht - 5. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Dr. Müller