Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

04.06.2018

Nordex SE: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht Rostock 2. Kammer für Handelssachen Beschluss

Az.: 6 HK O 122/17

In dem Statusverfahren

Dr. jur. Konrad Erzberger, Anschrift entfernt - Antragsteller -

gegen

Nordex SE, Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg - Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg,

hat das das Landgericht Rostock - 2. Kammer für Handelssachen - durch den Vizepräsidenten des Landgerichts Peters, die Handelsrichterin Grieger und die Handelsrichterin Goldbach am 22.05.2018 beschlossen:

1. Der Antrag des Antragstellers vom 02.10.2017 auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

2. Dem Antragsteller werden die Gerichtskosten auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

Peters Grieger Goldbach

Quelle: Bundesanzeiger