Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

28.05.2018

Hornbach Holding AG: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Beschluss

3 O 266/17 AktG

In dem Rechtsstreit Dr. Konrad Erzberger, Anschrift entfernt - Antragsteller - gegen Hornbach Holding AG & Co. KGaA, vertreten durch d. Vorstand, Le Quartier Hornbach 19, 67433 Neustadt an der Weinstraße - Antragsgegnerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, wegen aktienrechtlichen Statusverfahrens, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) durch die Vizepräsidentin des Landgerichts Lutz, den Richter am Landgericht Dietrich und den Richter Dr. Gitzel am 07.05.2018 beschlossen:

1. Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

Lutz Dietrich Dr. Gitzel

Quelle: Bundesanzeiger