Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.05.2021

CECONOMY AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Sachkapitalerhöhung und Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

CECONOMY AG

Düsseldorf

WKN Stammaktie: 725 750

WKN Vorzugsaktie: 725 753

ISIN Stammaktie: DE 000 725 750 3

ISIN Vorzugsaktie: DE 000 725 753 7

Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Februar 2021 unter Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss über (i) die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021/I sowie (iii) die damit entsprechend verbundenen Satzungsänderungen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben. Die Klagen sind bei der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 39 O 24/21 anhängig.

Düsseldorf, im Mai 2021

CECONOMY AG

Der Vorstand