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Diese Entscheidung

30.08.2018

5. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2019 an

Teil I: Tarifstellen und Gefahrklassen



GefahrtarifstelleGewerbezweigeGefahrklasse
1Stationäre Einrichtungen der ärztlichen Versorgung

z. B. Krankenhäuser, Kliniken, stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Kurkliniken, Tageskliniken, Nachtkliniken, Sanatorien; Dienstleistungsunternehmen für stationäre medizinische Einrichtungen (Wäscherei, Küche, Gebäudemanagement, Sterilgutversorgung etc.)
2,75
2Ambulante Einrichtungen der ärztlichen Versorgung, medizinische Labore und Dienste; Praxen und Unternehmen der Psychologie und Psychotherapie

z. B. ärztliche Praxen, ärztliche Notfalldienste, medizinische Versorgungszentren, arbeitsmedizinische Dienste, sonstige ärztliche Unternehmen (z.B. Gutachten, Vermietung und Verpachtung von medizinischem Gerät); medizinische Dienste der Sozialversicherungsträger; Blutspendedienste, Blutbanken, Dialysezentren, medizinische Forschung, Labore und Institute einschließlich Pathologie- und Hygieneinstitute, Druckkammerbehandlung, Lebensmitteluntersuchungsstellen;
Praxen und Unternehmen der Psychologie und Psychotherapie
1,97
3Ambulante und (teil-)stationäre Einrichtungen der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgung

z. B. zahnärztliche Praxen, zahnmedizinische / -technische Forschung, Labore und Institute, freiberuflich ausgeübte zahnmedizinische Hilfsberufe; Praxen und Unternehmen der Kieferorthopädie; Zahnkliniken
2,02
4Apotheken und Unternehmen pharmakologischer / pharmazeutischer Ausrichtung

z. B. Apotheken, pharmakologische und pharmazeutische Labore, Forschung und Institute
1,88
5Veterinärmedizin, Tierbehandlung, Schädlingsbekämpfung und Desinfektion

z. B. tierärztliche Praxen, tierärztliche Kliniken und Hausapotheken sowie sonstige tierärztliche Unternehmen (Beratung, Gutachten etc.), veterinärmedizinische Forschung, Labore und Institute; Unternehmen der Tierbehandlung und Tierpsychologie; Schädlingsbekämpfung, Desinfektionsunternehmen
8,98
6Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen;
Praxen von Hebammen und Entbindungspflegern;
Praxen und Unternehmen der Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmtherapie, Diätassistenz, Heilerziehungspflege und Heilpädagogik, alternative Heilmethoden;
freiberufliche Lehrtätigkeit
2,41
7Praxen und Unternehmen der Physiotherapie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Massage / medizinischen Bäder, Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz, Podologie, Fußpflege, Lerntherapie, Reittherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie und Beschäftigungstherapie und sonstiger Therapieformen, soweit nicht in einer anderen Tarifstelle genannt;
Freiberuflich ausgeübte Hilfsberufe der ärztlichen Versorgung und der medizinisch-technischen Assistenz; nicht ärztliche Pflegebegutachtung;
Fachgebiete im Gesundheitswesen, soweit nicht in den Tarifstellen 1, 2, 4, 6 oder 15 aufgeführt;
Sauna- und Badebetriebe, Hallen- und Freibäder;
Kosmetikbetriebe, Kosmetikfachschulen, Solarien, Sonnenstudios, Unternehmen der Thanatologie / Thanatopraxie; Tätowier- und Piercingstudios
4,38
8zzt. nicht besetzt
9Unternehmen des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung, Fachschulen für das Friseurhandwerk3,80
10Geschäfts- und Verwaltungsstellen, Studierendenwerke

z. B. Kammern, Vereinigungen, Verrechnungsstellen, Sozialwerke, Verbände, Dienstleistungsunternehmen für Geschäfts- und Verwaltungsstellen (Wäscherei, Küche, Gebäudemanagement etc.); Studierendenwerke
4,28
11Heime und Wohneinrichtungen; Schwestern- / Bruderschaften

z.B. stationäre Wohnformen der Familien-, Kinder-, und Jugendhilfe (z.B. Frauenhäuser, Müttergenesungsheime, Kinder- und Jugenddörfer, Vollzeit-/Bereitschaftspflege);
Wohneinrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen, Altenwohnungen / Altenheime, stationäre Wohnformen für behinderte oder kranke Menschen, stationäre Hospize und Palliativeinrichtungen;
stationäre Wohnformen für Menschen in besonderen sozialen Situationen (z.B. Übernachtungsheime für Nichtsesshafte, Flüchtlinge und Asylsuchende, Seemannsheime, Schwesternheime), Schullandheime, Internate;
Dienstleistungsunternehmen für Heime und Wohneinrichtungen (Wäscherei, Küche, Gebäudemanagement etc.);
Mutterhäuser, Schwestern- / Bruderschaften
3,71
12Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege, allgemeinbildende Schulen, Fachhochschulen und Hochschulen; Schulkinderbetreuung an allgemeinbildenden Schulen

z. B. Kinderkrippen, Krabbelstuben, Kindergärten, Kinderhorte, Spiel- / Lernstuben, Spielkreise, Kindertagesstätten, Sonderkindergärten, heilpädagogische Kindergärten; Kindertagespflege;
allgemeinbildende Schulen (Grund-, Haupt-, Mittel-, Real-, Gesamtschulen, Gymnasien, Sonderschulen mit allgemeinbildendem Charakter), Fachhochschulen, Hochschulen;
Betreute Grundschule, Ganztagsschulen, Hausaufgabenbetreuung, Früh- und Spätbetreuung sowie Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsangebotes, verlässliche Grundschulen, Schulbetreuungsvereine
2,50
13zzt. nicht besetzt
14Beratungs- und Betreuungsstellen, Tageseinrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen, Familienbildungsstätten, mobile soziale Dienste

z. B. Beratungs- und Betreuungsstellen für Ehe-, Erziehungs- und Lebensfragen (Beratungsstellen für sozialpädagogische Familienhilfe, für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte, für Wohnungslose, Flüchtlinge, Asylsuchende), Bahnhofsmissionen, Schuldnerberatungsstellen, Vermittlungsstellen; Kleiderstuben, Nähstuben, Möbellager, Sozialkaufhäuser (soweit nicht als Beschäftigungsprojekt oder Integrationsunternehmen betrieben);
Rechtliche Betreuung (Berufsbetreuung, Betreuungsvereine), Verfahrensbeistände, Verfahrenspflege;
Tageseinrichtungen für Jugendliche, ältere Menschen, behinderte Menschen, Suchtkranke und für Personen in anderen besonderen sozialen Situationen (z.B. Haus der offenen Tür, Einrichtungen der örtlichen Erholungshilfe, Altenclubs, Tagesstätten für behinderte Menschen,);
Familienbildungsstätten, Mütterschulen, Mütterzentren, Familientreffs;
mobile soziale Dienste ohne pflegerische Leistungen (z.B. in der Familienhilfe, Seniorenhilfe, Nachbarschaftshilfe, sozialpädagogische Arbeiten, haushaltsnahe Dienstleistungen für Pflegebedürftige, behinderte Menschen, psychisch kranke Menschen oder ähnliche Personengruppen, Alltagsbegleitung, Einzelfallhilfe, erzieherische Hilfen, Bewährungshilfe, Eingliederungshilfe, Integrationshilfe, "Streetworker");
Selbsthilfegruppen, Helfergruppen (z.B. in der Krankenhaus- und Altenheimhilfe), Arbeitsassistenz
3,66
15Ambulante sozialpflegerische Dienste, Fahrdienste, Rettungsdienste, Mahlzeitendienste

z. B. ambulante sozialpflegerische Dienste (z.B. ambulante Pflegedienste, ambulante Pflege in Wohneinrichtungen, Intensivpflege, Sozialstationen, Gemeindekrankenpflegestationen, Diakoniestationen, Haus- und Familienpflegestationen, Kranken-, Haus- und Altenpflege, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Wundmanagement, Unternehmen der enteralen und parenteralen Ernährung;
ambulante Hospizarbeit / ambulante Palliativeinrichtungen;
Mahlzeitendienste, Tafelbetriebe, Fahrdienste für ältere und behinderte Menschen, Transportbegleitung, Rettungsdienste, Krankentransporte, Sanitätsdienste
5,91
16Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation (soweit nicht den Tarifstellen 6, 7, 9, 12, 17 zugehörig)

z. B. Aus-, Fort-, Weiterbildungsstätten in Gesundheitswesen, Veterinärwesen und Wohlfahrtspflege, Fachschulen, Fachakademien, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, außerbetriebliche Einrichtungen der Erstausbildung für Personen in besonderen sozialen Situationen (z.B. Jugendliche mit schlechtem Schulabschluss), ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsbildungs- / Berufsförderungswerke
4,73
17Werkstätten für behinderte Menschen, Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen / -projekte; ; Inklusionsunternehmen / Inklusionsbetriebe

z. B. Blindenwerkstätten / Werkstätten für behinderte Menschen (inklusive Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich, begleitende und soziale Dienste); Beschäftigungs- und Qualifizierungseinrichtungen / -projekte und Arbeitsgelegenheiten für Personen in besonderen sozialen Situationen (z.B. für arbeitslose Menschen, behinderte Menschen, Suchtkranke, Wohnungslose, Asylsuchende) ;
Inklusionsunternehmen / Inklusionsbetriebe
9,82


Teil II: Sonstige Bestimmungen



1.

Die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrklasse richtet sich nach seiner Gewerbezweigzugehörigkeit (vgl. Teil I). Für die Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig sind Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend. Die Veranlagung für die Versicherung besonderer Personengruppen (z. B. Unternehmerversicherungen) richtet sich nach der Veranlagung des Betriebsteils, in dem die Person tätig wird.

Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung werden, soweit sie in die Zuständigkeit der BGW fallen, zu der Gefahrklasse des Gewerbezweigs veranlagt, dem die überlassenen Beschäftigten überwiegend zuzuordnen sind.

2.

Umfasst ein Unternehmen mehrere Betriebsteile (Gesamtunternehmen), die verschiedenen in Teil I genannten Gewerbezweigen zugeordnet werden könnten oder deren Gefahrklassen nach Teil II Nr. 3 oder Nr. 4 festzusetzen wären, so werden die Betriebsteile nach den folgenden Bestimmungen zu gesonderten Gefahrklassen veranlagt: Das Hauptunternehmen bildet den wirtschaftlichen Schwerpunkt und gibt dem Gesamtunternehmen sein eigentliches Gepräge. Es wird gemäß Teil II Nr. 1 zum Gefahrtarif veranlagt. Sonstige Betriebsteile werden ausschließlich dann nach Art und Gegenstand bzw. nach Teil II Nr. 3 oder Nr. 4 zu einer vom Hauptunternehmen abweichenden Gefahrklasse veranlagt, wenn

a) sie Nebenunternehmen darstellen (also überwiegend eigene wirtschaftliche Zwecke verfolgen),
b) sie von den anderen räumlich getrennt ausgeübt werden,
c) sie über einen eigenen Personalstamm verfügen und
d) bei ihnen das Arbeitsentgelt getrennt nachgewiesen wird.

Betriebsteile, bei denen eine dieser Voraussetzungen fehlt, werden als Hilfsunternehmen über den Betriebsteil veranlagt, dem sie dienen. Dient ein Hilfsunternehmen mehreren Betriebsteilen des Gesamtunternehmens, wird es über das Hauptunternehmen veranlagt.

Bei Werkstätten für behinderte Menschen stellen die Wohneinrichtungen nur dann Nebenunternehmen dar, wenn dauerhaft mehr als 50% der in den Wohneinrichtungen lebenden Menschen nicht in der Werkstatt für behinderte Menschen tätig werden. Anderenfalls sind sie Hilfsunternehmen zur Werkstatt für behinderte Menschen.

3.

Für fremdartige Nebenunternehmen werden die Gefahrklassen nach den Berechnungsgrundlagen des Unfallversicherungsträgers festgesetzt, dem diese Nebenunternehmen als Hauptunternehmen angehören würden. Für die Errechnung der Gefahrklassen sind die Beitragsberechnungsgrundlagen für das der Beschlussfassung über diesen Tarif vorangegangene Jahr maßgebend. Sie gelten für die gesamte Laufzeit dieses Gefahrtarifs.

4.

Für Unternehmen, die nicht zu einer in Teil I aufgeführten Tarifstelle gehören, setzt der Vorstand der Berufsgenossenschaft die Gefahrklasse fest; sie beträgt mindestens 1,78.

5.

Bei Beschäftigten, die ausschließlich in einem Betriebsteil tätig werden, ist die Lohnsumme dieser Beschäftigten für das gesamte Umlagejahr zu der Gefahrklasse dieses Betriebsteils nachzuweisen.

Bei Beschäftigten, die dauerhaft in mehreren Betriebsteilen mit unterschiedlichen Gefahrklassen tätig werden, ist die Lohnsumme dieser Beschäftigten für das gesamte Umlagejahr zu der Gefahrklasse nachzuweisen, in dem der zeitliche Schwerpunkt der Tätigkeit lag. Lässt sich der zeitliche Schwerpunkt nicht bestimmen, so ist das Arbeitsentgelt unter dem Betriebsteil mit der höchsten Gefahrklasse nachzuweisen, in welchem die Beschäftigten tätig waren.

Beschlossen von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege am 14. Juni 2018

Düsseldorf, den 14. Juni 2018

Name entfernt

Vorsitzende der Vertreterversammlung

Genehmigung



Der vorstehende, von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege am 14. Juni 2018 beschlossene Gefahrtarif, gültig zur Berechnung der Beiträge vom 1. Januar 2019 an wird gemäß § 158 Abs. 1 SGB VII genehmigt.

Bonn, den 18. Juli 2018

415-69360.50-2513/2017
Bundesversicherungsamt

Im Auftrag
Meurer