Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

17.08.2021

Bayer AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

- ISIN DE000BAY0017 -

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung der Bayer Aktiengesellschaft vom 27. April 2021 hat ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands (Tagesordnungspunkt 2) und gegen den Beschluss der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 3) erhoben.

Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 82 O 55/21 bei dem Landgericht Köln, 2. Kammer für Handelssachen, anhängig.

Leverkusen, den 13. August 2021

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand