Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

21.03.2022

Centrotec SE: Anfechtungsklage gegen Beschluss über Wechsel in eine monistische Leitungsstruktur

Centrotec SE

Brilon

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Unter dem Aktenzeichen 18 O 12/22 hat ein Aktionär beim Landgericht Dortmund Anfechtungsklage gegen den Beschluss zu folgendem Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Januar 2022 erhoben:

– TOP 3 – „Wechsel in eine monistische Leitungsstruktur und Satzungsänderung“, soweit sich der Beschluss auf § 5 Ziff. 6 der neuen Satzung (Genehmigtes Kapital 2020) bezieht.

Hilfsweise wurde beantragt, den zu TOP 3 gefassten Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Januar 2022 insgesamt für nichtig zu erklären.

Das Gericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist bislang nicht bestimmt.

Brilon, im März 2022

Centrotec SE

- Der Vorstand -