Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

04.09.2018

Deutsche Wohnen AG: Entscheidung des LG im Statusfeststellungsverfahren zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgehoben

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

21 W 29/18
LG Frankfurt am Main 3-05 O 63/17

Mit Beschluss vom 27. August 2018 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Deutsche Wohnen SE, Sitz Pfaffenwiese 300, 65929 Frankfurt am Main, Postanschrift Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin veranlasst durch den Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger folgende Entscheidung getroffen, die gem. § 99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 3) wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Quelle: Bundesanzeiger