Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

20.04.2023

Kapitalanleger-Musterverfahren zur Wirecard AG: Nun auch Wirecard-Insolvenzverwalter als Musterbeklagter

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Az.: 101 Kap 1/22

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren

persönliche Daten entfernt - Musterkläger -

Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München, Gz.: 27/23KU/al/au

Rechtsanwalt Dr. Vitt Elmar, Am Fuhrenkamp 16, 21376 Salzhausen

gegen

1) persönliche Daten entfernt - Musterbeklagter -

2) Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart - Musterbeklagte -

3) Name entfernt c/o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart - Musterbeklagter -

4) Name entfernt, c/o Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart - Musterbeklagter -

5) persönliche Daten entfernt - Musterbeklagter -

6) persönliche Daten entfernt - Musterbeklagter -

7) MB Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Name entfernt, Holbeinstraße 14, 81679 München - Musterbeklagte -

8) Dr. Jaffe Michael als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München - Musterbeklagter -

Prozessbevollmächtigte zu 1) und 7): Rechtsanwälte Schmitz & Partner, Lindleystraße 8c, 60314 Frankfurt

Prozessbevollmächtigte zu 2) bis 4): LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB, Brienner Straße 29, 80333 München, Gz.: 00003E20 MZ/cobu

Prozessbevollmächtigte zu 5): Rechtsanwälte bock legal, Reuterweg 51 - 53, 60323 Frankfurt, Gz.: 1012/20

Prozessbevollmächtigte zu 8): JAFFÉ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wilhelmstraße 2, 80801 München, Gz.: 1398/2022 MF/sosa

erlässt das Bayerische Oberste Landesgericht - 1. Zivilsenat - durch die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Schmidt, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Muthig, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Löffler, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht von Geldern-Crispendorf und den Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht Niklaus am 13. April 2023 folgenden

Beschluss

I.

Der weitere Musterbeklagte

Dr. Jaffé Michael als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München

Prozessbevollmächtigte: JAFFÉ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wilhelmstraße 2, 80801 München, Gz.: 1398/2022 Mf/sosa

ist im Klageregister (Bundesanzeiger) öffentlich bekannt zu machen.

II.

Belehrung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung der Anspruchsanmeldung:

Ansprüche gegen den weiteren Musterbeklagten Dr. Jaffé Michael als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG können innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der Bekanntmachung von Ziffer I dieses Beschlusses im Klageregister (Bundesanzeiger) schriftlich gegenüber dem

Bayerischen Obersten Landesgericht, Schleißheimer Straße 141, 80797 München,

angemeldet werden (§ 10 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 6 Satz 1 KapMuG i. V. m. § 8 der Bayerischen Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz – GZVJu).

Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde (§ 10 Abs. 2 Satz 2 KapMuG).

Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 10 Abs. 2 Satz 3 KapMuG).

Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten (§ 10 Abs. 3 KapMuG):

1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

3. die Bezeichnung des Musterbeklagten und

4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Für die Anmeldung von Ansprüchen gegen die Musterbeklagten zu 1) bis 7) hat die Anmeldefrist von sechs Monaten bereits mit der Bekanntmachung des Musterverfahrens gemäß Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13. März 2023 zu laufen begonnen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 KapMuG).

Die gemäß § 10 Abs. 4 KapMuG vom Gericht zu veranlassende Zustellung der Anmeldung eines Anspruchs an den darin bezeichneten Musterbeklagten führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB zur Hemmung der Verjährung des Anspruchs, soweit diesem der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens, der Anspruch im Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht verjährt war und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung des in der Anmeldung bezeichneten Anspruchs erhoben wird.

Dr. Schmidt

Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Dr. Muthig

Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht

Dr. Löffler

Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht

von Geldern-Crispendorf

Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht

Niklaus

Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht