Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

22.09.2022

CECONOMY AG: Klage gegen Entlastung von Vorstandsmitgliedern rechtskräftig abgewiesen

CECONOMY AG Düsseldorf WKN: 725 750

ISIN: DE 000 725 750 3

Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung der Gesellschaft vom 4. Juni 2019 bekannt, dass die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage mehrerer Aktionäre (Name entfernt, Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Rheintex Verwaltungs AG, Preussische Vermögensverwaltungs AG und Berlina AG für Anlagewerte) wegen der in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. Februar 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der ehemaligen Vorstandsmitglieder Name entfernt und Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017/18 rechtskräftig zurückgewiesen worden ist.

Das Landgericht Düsseldorf (Az. 35 O 26/19) hat die Klage mit Urteil vom 17. Dezember 2019 vollumfänglich abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung der Kläger hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-6 U 39/20) mit Urteil vom 30. September 2021 zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. II ZR 168/21) zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig beendet.

Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.

Düsseldorf, im September 2022

CECONOMY AG

Der Vorstand