Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.04.2018

LEONI AG: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht Nürnberg-Fürth

Az.: 5 HK O 6451/17 Aktenzeichen durch den Herausgeber berichtigt

In dem Rechtsstreit Dr. Erzberger, Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller -

gegen LEONI AG, vertreten durch d. Vorstand, Marienstraße 7, 90402 Nürnberg - Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gleiss, Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 71207-17 ss001

wegen § 98 AktG

erlässt das Landgericht Nürnberg-Fürth - 5. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Walther, den Handelsrichter Zetzl und den Handelsrichter Reibrich am 22.03.2018 folgenden

Beschluss

1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Walther Zetzl Reibrich

Vorsitzender Richter am Landgericht Handelsrichter Handelsrichter

Quelle: Bundesanzeiger