Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

19.03.2018

Mühlbauer Holding: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht Nürnberg-Fürth

5 HK O 6018/17

In dem Rechtsstreit Dr. jur. Erzberger Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller - gegen Mühlbauer Holding AG, vertreten durch d. Vorstand, Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding - Antragsgegnerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Brienner Straße 9, 80333 München, Gz.: 01801-17/1006/xb, wegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 98 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AktG erlässt das Landgericht Nürnberg-Fürth - 5. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Walther, den Handelsrichter Reibrich und den Handelsrichter Baumüller am 01.03.2018 folgenden

Beschluss

1. Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Walther Vorsitzender Richter am Landgericht

Reibrich Handelsrichter

Baumüller Handelsrichter

Hr. Baumüller ist wegen Krankheit an der Unterschrift- leistung verhindert

Walther, VRiLG

Quelle: Bundesanzeiger