Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

19.03.2018

Infineon Technologies: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht München 1

38 O 14692/17

In dem Statusverfahren Dr. jur. Erzberger, Konrad, Anschrift entfernt - Antragsteller - gegen Infineon Technologies AG, vertreten durch den Vorstand, Am Campeon 1-12, 85579 Neubiberg - Antragsgegnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gleiss, Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: DW/CAr/StT/nd, wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrates erlässt das Landgericht München I, 38. Zivilkammer durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Richterin am Landgericht Brychcy und Richterin am Landgericht Berger am 8.3.2018 folgenden Beschluss:

I. Der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zur Bildung eines aus 20 Personen und zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrats bei der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

III. Der Geschäftswert wird auf € 50.000,-- festgesetzt.

Quelle: Bundesanzeiger