Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

09.09.2015

BayWa AG: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

Landgericht München I

5 HK O 20285/14

In dem Statusverfahren Erzberger Konrad, Adresse entfernt – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brandhoff, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt gegen BayWa AG, vertreten durch den Vorstand, St.-Martin-Straße 76, 81541 München – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Linklaters, Prinzregentenplatz 10, 81675 München, Gz.: L-105203, wegen Zusammensetzung des Aufsichtsrates erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Pütz und Handelsrichterin Schreiber ohne mündliche Verhandlung am 27.8.2015 folgenden

Beschluss

I.

Der Antrag auf Feststellung, der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin müsse nach § 96 Abs. 1 Var. 6 AktG zusammengesetzt werden, wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,– festgesetzt.