Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

18.06.2018

Merck KGaA: Aufsichtsrat ist richtig zusammengesetzt

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

21 W 34/18

LG Frankfurt am Main 3-05 O 88/17

Mit Beschluss vom 25. Mai 2018 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Merck KGaA, Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt veranlasst durch den Antrag des Aktionärs Dr. Erzberger folgende Entscheidung getroffen, die gem. § 99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 Euro festgesetzt.